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Norm
Sichtvermerkzwang - Aufhebung für Inhaber gewöhnlicher Reisepässe (Uruguay)
Fassungen
Art. 1 Sichtvermerkzwang - Aufhebung für Inhaber gewöhnlicher Reisepässe (Uruguay)
BGBl
Art. 1 Sichtvermerkzwang - Aufhebung für Inhaber gewöhnlicher Reisepässe (Uruguay)
Judikatur
Art. 1 Sichtvermerkzwang - Aufhebung für Inhaber gewöhnlicher Reisepässe (Uruguay)
Art. 1 Sichtvermerkzwang - Aufhebung für Inhaber gewöhnlicher Reisepässe (Uruguay)
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Sichtvermerkzwang - Aufhebung für Inhaber gewöhnlicher Reisepässe (Uruguay)
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Sichtvermerkzwang - Aufhebung für Inhaber gewöhnlicher Reisepässe (Uruguay)
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§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 01.09.1961 · idF
BGBl. Nr. 223/1963
Art. 1↗
RIS↗
Artikel 1
Uruguayische Staatsangehörige, die einen gültigen uruguayischen Reisepaß besitzen, können in das Gebiet der Republik Österreich ohne Sichtvermerk einreisen.