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Fassungsvergleich zu Sichtvermerkzwang - Aufhebung für Inhaber gewöhnlicher Reisepässe (Uruguay)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sichtvermerkzwang - Aufhebung für Inhaber gewöhnlicher Reisepässe (Uruguay) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.09.1961 · idF BGBl. Nr. 223/1963 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Uruguayische Staatsangehörige, die einen gültigen uruguayischen Reisepaß besitzen, können in das Gebiet der Republik Österreich ohne Sichtvermerk einreisen.