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Fassungsvergleich zu Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Israel)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Israel) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 08.02.1973 · idF BGBl. Nr. 61/1973 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Inhaber gültiger israelischer oder österreichischer gewöhnlicher Reisepässe oder Sammelpässe dürfen zu einem nicht Erwerbszwecken dienenden Aufenthalt sichtvermerksfrei in das Gebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und sich dort drei Monate aufhalten.