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Fassungsvergleich zu Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Paraguay)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Paraguay) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 18.03.1969 · idF BGBl. Nr. 92/1969 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Österreichische Staatsbürger, die im Besitze eines gültigen nationalen Diplomaten-, Dienst- oder gewöhnlichen Reisepasses sind, dürfen sichtvermerksfrei nach Paraguay einreisen bzw. durch Paraguay durchreisen.
Der Aufenthalt nach einer sichtvermerksfreien Einreise ist mit drei Monaten begrenzt.