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Fassungsvergleich zu Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Philippinen)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Philippinen) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.01.1978 · idF BGBl. Nr. 573/1977 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Österreichische Staatsbürger, die einen gültigen österreichischen Reisepaß besitzen, dürfen als Touristen oder zu geschäftlichen Zwecken über jede zugelassene Grenzkontrollstelle sichtvermerksfrei in das Gebiet der Philippinen einreisen und sich dort 59 Tage aufhalten.