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Fassungsvergleich zu Abkommen über den Personenverkehr (Griechenland)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über den Personenverkehr (Griechenland) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 15.07.1978 · idF BGBl. Nr. 308/1978 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Österreichische Staatsbürger, die Inhaber eines gültigen oder seit weniger als fünf Jahren abgelaufenen Reisepasses, eines gültigen Diplomatenpasses, Dienstpasses, Sammelreisepasses in Verbindung mit einem amtlich ausgestellten Ausweis, aus dem die Identität zu ersehen ist, Personalausweises oder Schifferausweises sind, dürfen zu einem nicht Erwerbszwecken dienenden Aufenthalt in das Gebiet der Republik Griechenland sichtvermerksfrei einreisen und sich dort drei Monate aufhalten.