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Fassungsvergleich zu Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Singapur)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Singapur) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.03.1983 · idF BGBl. Nr. 155/1983 Art. 1↗RIS↗
ARTIKEL 1
Inhaber gültiger österreichischer oder singapurischer Reisepässe dürfen sichtvermerksfrei in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und sich dort bis zu drei Monaten aufhalten.