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Fassungsvergleich zu Grenzabfertigung Strecke Sillian-San Candido/Innichen (Italien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Grenzabfertigung Strecke Sillian-San Candido/Innichen (Italien) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.12.1985 · idF BGBl. Nr. 470/1985 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Auf der Strecke zwischen den Bahnhöfen Sillian und San Candido/Innichen können die österreichische und italienische Ein- und Ausgangsabfertigung im Reiseverkehr in beiden Richtungen auch während der Fahrt durchgeführt werden. Die Grenzabfertigung erstreckt sich auf Personen, das Hand- und Reisegepäck, die mitgeführten Tiere sowie auf sonstige Waren, die nach den geltenden Vorschriften während der Fahrt abgefertigt werden können.