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Fassungsvergleich zu Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Diplomaten- und Dienstpässen (Malediven)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Diplomaten- und Dienstpässen (Malediven) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.04.1991 · idF BGBl. Nr. 122/1991 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Staatsbürger der Vertragsstaaten, die Inhaber eines gültigen Diplomaten- oder Dienstpasses sind, dürfen ohne Sichtvermerk in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und sich dort bis zu drei Monaten aufhalten oder durch dessen Hoheitsgebiet durchreisen.