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Fassungsvergleich zu Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Deutschland)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Deutschland) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.03.1991 · idF BGBl. Nr. 101/1991 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Am Grenzübergang Niederstaufen/Hohenweiler werden auf österreichischem Gebiet vorgeschobene deutsche Grenzdienststellen und auf deutschem Gebiet vorgeschobene österreichische Grenzdienststellen errichtet.