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Norm
Aufhebung des Sichtvermerkszwanges - Kündigung
Fassungen
Art. 1 Aufhebung des Sichtvermerkszwanges - Kündigung
BGBl
Art. 1 Aufhebung des Sichtvermerkszwanges - Kündigung
Judikatur
Art. 1 Aufhebung des Sichtvermerkszwanges - Kündigung
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 30.07.1994 · idF
BGBl. Nr. 590/1994
Art. 1↗
RIS↗
Das Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der peruanischen Regierung über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges (BGBl. Nr. 242/1959) wurde gemäß Art. 6 von Österreich mit Note vom 7. Juli 1994 mit sofortiger Wirkung gekündigt.