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Fassungsvergleich zu Aufhebung der Sichtvermerkspflicht von Diplomaten- und Dienstpässen (Peru)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht von Diplomaten- und Dienstpässen (Peru) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.01.1996 · idF BGBl. Nr. 2/1996 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Die Staatsbürger der Vertragsstaaten, die Inhaber eines gültigen Diplomatenpasses oder Dienstpasses (Spezialpasses) sind, dürfen ohne Sichtvermerk in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und sich dort bis zu 90 Tagen aufhalten.