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Fassungsvergleich zu Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Deutschland)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Deutschland) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.08.1996 · idF BGBl. Nr. 406/1996 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Örtlicher Bereich
Im Sinne dieser Vereinbarung ist der örtliche Bereich im Sinne des Artikels 4 Absatz 6 des Abkommens zu verstehen.