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Fassungsvergleich zu Schengener Übereinkommen - Durchführung - Inkraftsetzen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Schengener Übereinkommen - Durchführung - Inkraftsetzen 1
Art. 1neu
in Kraft ab 19.12.1997 · idF BGBl. III Nr. 209/1997 Art. 1↗RIS↗
Gemäß § 18 Abs. 3 Grenzkontrollgesetz, BGBl. Nr. 435/1996, wird kundgemacht, daß das Übereinkommen über den Beitritt Österreichs zum Schengener Durchführungsübereinkommen, BGBl. III Nr. 90/1997, für die Griechische Republik mit Beginn des 8. Dezembers 1997 mit der Maßgabe in Kraft gesetzt ist, daß die Kontrollen an den Binnengrenzen zur Griechischen Republik weiterhin durchgeführt werden.