Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Schengener Übereinkommen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Schengener Übereinkommen 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.12.1997 · idF BGBl. III Nr. 90/1997 Art. 1↗RIS↗
Titel I
Kurzfristig durchzuführende Maßnahmen
Artikel 1
Mit Inkrafttreten dieses Übereinkommens und bis zur völligen Abschaffung aller Kontrollen richten sich für Angehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften die Formalitäten an den Grenzen zwischen den Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Republik Österreich, der Bundesrepublik Deutschland, der Griechischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik und der Portugiesischen Republik nach den folgenden Bedingungen.
Anmerkung
In dieser Fassung sind bereits die Protokolle vom 27. November 1990, 25. Juni 1991 und 6. November 1992 über den jeweiligen Beitritt der Regierungen der Italienischen Republik, des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik sowie der Griechischen Republik eingearbeitet. Ebenso wurde sinngemäß das Protokoll über den Beitritt der Regierung der Republik Österreichs vom 28. April 1995 (BGBl. III Nr. 89/1997) eingearbeitet.