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Norm
Schengener Übereinkommen – Durchführung – Beitritt Italien
Fassungen
Art. 1 Schengener Übereinkommen – Durchführung – Beitritt Italien
BGBl
Art. 1 Schengener Übereinkommen – Durchführung – Beitritt Italien
Judikatur
Art. 1 Schengener Übereinkommen – Durchführung – Beitritt Italien
Art. 1 Schengener Übereinkommen – Durchführung – Beitritt Italien
Fassungsvergleich zu
Schengener Übereinkommen – Durchführung – Beitritt Italien
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Schengener Übereinkommen – Durchführung – Beitritt Italien
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 01.12.1997 · idF
BGBl. III Nr. 90/1997
Art. 1↗
RIS↗
Artikel 1
Durch dieses Übereinkommen tritt die Italienische Republik dem Übereinkommen von 1990 bei.