Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 1neu
Die Österreichische Botschaft entbietet der Botschaft des Commonwealth der Bahamas ihre Hochachtung und beehrt sich mitzuteilen, daß die Österreichische Bundesregierung das am 4. November 1981 in Washington unterzeichnete Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Commonwealth der Bahamas über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht *) teilweise kündigt, indem die Sichtvermerksfreiheit für bahamische Staatsangehörige, die Inhaber eines gültigen gewöhnlichen Reisepasses sind, aufgehoben wird. Diese Teilkündigung wird am 1. September 1998 in Kraft treten.
Für Inhaber bahamischer Diplomatenpässe und Offizialpässe bleibt die Sichtvermerksfreiheit bestehen.
Diese Maßnahme erfolgt im Zuge der notwendigen Harmonisierung der Visapolitik Österreichs mit derjenigen seiner Schengen-Partner.
Die Österreichische Botschaft benützt diesen Anlaß, der Botschaft des Commonwealth der Bahamas erneut ihre ausgezeichnete Hochachtung zu versichern.
Washington, D.C.
Washington, D.C. 20008
Die Botschaft des Commonwealth der Bahamas entbietet der Österreichischen Botschaft ihre Hochachtung und beehrt sich, den Empfang der Note der Österreichischen Botschaft Zl. 6.5/43/98 zu bestätigen und der Österreichischen Bundesregierung mitzuteilen, daß die Regierung des Commonwealth der Bahamas mit dem Inhalt dieser Note einverstanden ist.
Die Botschaft des Commonwealth der Bahamas benützt diese Gelegenheit, um der Österreichischen Botschaft erneut ihre ausgezeichnete Hochachtung zu versichern.
Washington, D.C. 20008