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Fassungsvergleich zu GATT - Tnr. 85.21 A 1 - Zurücknahme des Zollzugeständnisses××

Änderungen zwischen den Fassungen

GATT - Tnr. 85.21 A 1 - Zurücknahme des Zollzugeständnisses 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.09.1976 · idF BGBl. Nr. 529/1976 Art. 1↗RIS↗
Das in der „Liste XXXII — Österreich“ enthaltene Zollzugeständnis bei Tarifnummer 85.21 A Elektronenlampen und -röhren:
1 — Kathodenstrahlröhren, Fernsehbildröhren und Fernsehbildaufnahmeröhren 5,— S für ein Stück wird von Österreich zurückgenommen.