Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Polen
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Art. 1neu
ARTIKEL 1
Die Vertragsparteien werden die beiderseitigen Beziehungen auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs erweitern und vertiefen. Zu diesem Zwecke werden sie die Zusammenarbeit zwischen den österreichischen und den polnischen Institutionen, Organisationen und Unternehmungen des Fremdenverkehrs fördern.