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Fassungsvergleich zu Internationale Energie-Agentur - Fortgeschrittene Wärmepumpen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Internationale Energie-Agentur - Fortgeschrittene Wärmepumpen 1
Art. 1neu
in Kraft ab 21.08.1982 · idF BGBl. Nr. 410/1982 Art. 1↗RIS↗
Der Nationalrat hat in seiner Sitzung vom 1. Dezember 1981
1. den Abschluß des vorstehenden Staatsvertrages samt Anhang verfassungsmäßig genehmigt;
2. folgenden Beschluß gefaßt: Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist dieser Staatsvertrag vom Bundeskanzler dadurch kundzumachen, daß dieser Vertrag für die Dauer seiner Geltung zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundeskanzleramt, Sektion IV, während der Amtsstunden aufgelegt wird.