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Fassungsvergleich zu Satzung der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Satzung der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung 1
Art. 1neu
in Kraft ab 21.06.1985 · idF BGBl. Nr. 397/1985 Art. 1↗RIS↗
KAPITEL I
ZIELE UND AUFGABEN
Artikel 1
Ziele
Hauptziel der Organisation ist es, die industrielle Entwicklung in den Entwicklungsländern zu fördern und zu beschleunigen, um zur Schaffung einer neuen Weltwirtschaftsordnung beizutragen. Außerdem fördert die Organisation die industrielle Entwicklung und Zusammenarbeit auf globaler, regionaler und nationaler Ebene sowie in Fachbereichen.