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Fassungsvergleich zu EG - Gemeinsames Versandverfahren - Anlage I××

Änderungen zwischen den Fassungen

EG - Gemeinsames Versandverfahren - Anlage I 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.01.1993 · idF BGBl. Nr. 688/1992 Art. 1↗RIS↗
TITEL I
ALLGEMEINES
Artikel 1
(1) Das in diesem Übereinkommen festgelegte Versandverfahren gilt für Warenbeförderungen nach Maßgabe des Artikels 1 Absatz 1 des Übereinkommens.
(2) Vorbehaltlich des Artikels 2 des Übereinkommens handelt es sich um ein T1- oder ein T2-Verfahren.