Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu EWR-Abkommen – Protokoll 29××

Änderungen zwischen den Fassungen

EWR-Abkommen – Protokoll 29 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.01.1994 · idF BGBl. Nr. 909/1993 Art. 1↗RIS↗
Zur Förderung der Mobilität junger Menschen innerhalb des EWR kommen die Vertragsparteien überein, ihre Zusammenarbeit auf dem Gebiet der beruflichen Bildung zu verstärken und sich um eine Verbesserung der Bedingungen für Studenten zu bemühen, die in einem anderen als ihrem eigenen EWR-Staat studieren wollen. In diesem Zusammenhang kommen sie überein, daß die Bestimmungen des Abkommens betreffend das Aufenthaltsrecht für Studenten die vor Inkrafttreten des Abkommens bestehenden Möglichkeiten einzelner Vertragsparteien in bezug auf die von ausländischen Studenten erhobenen Studiengebühren nicht berühren.