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Fassungsvergleich zu EWR-Abkommen – Protokoll 39××

Änderungen zwischen den Fassungen

EWR-Abkommen – Protokoll 39 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.01.1994 · idF BGBl. Nr. 909/1993 Art. 1↗RIS↗
Als „ECU“ im Sinne dieses Abkommens gilt die von den zuständigen Gemeinschaftsbehörden festgelegte ECU. Die Bezeichnung „Europäische Rechnungseinheit“ wird in allen Rechtsakten, auf die in den Anhängen zum Abkommen Bezug genommen wird, durch „ECU“ ersetzt.