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Fassungsvergleich zu EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Israel××

Änderungen zwischen den Fassungen

EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Israel 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.01.1993 · idF BGBl. Nr. 165/1993 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Ziele
Die Ziele dieses Abkommens sind:
a) durch die Ausweitung des gegenseitigen Handels die harmonische Entwicklung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den EFTA-Staaten und Israel zu fördern;
b) faire Wettbewerbsbedingungen für den Handel zwischen den EFTA-Staaten und Israel zu schaffen;
c) auf diese Weise durch den Abbau der Handelshindernisse zu einer harmonischen Entwicklung und Ausweitung des Welthandels beizutragen;
d) die Zusammenarbeit zwischen den EFTA-Staaten und Israel fördern.