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Fassungsvergleich zu EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Slowakei - Protokoll C××

Änderungen zwischen den Fassungen

EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Slowakei - Protokoll C 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.12.1992 · idF BGBl. Nr. 729/1992 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Island kann unter entsprechender Berücksichtigung der in Artikel 14 des Abkommens angeführten Bedingungen auf die in Tabelle I angeführten Erzeugnisse Zollabgaben fiskalischer Art einheben.
Wenn in Island die Produktion eines Erzeugnisses ähnlicher Art wie eines der in Tabelle I angeführten Erzeugnisse begonnen wird, muß die Abgabe, welcher letzteres Erzeugnis unterliegt, abgeschafft werden.