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Fassungsvergleich zu WTO-Abkommen - handelsbezogene Investitionsmaßnahmen××

Änderungen zwischen den Fassungen

WTO-Abkommen - handelsbezogene Investitionsmaßnahmen 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.01.1995 · idF BGBl. Nr. 1/1995 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Anwendungsbereich
Dieses Übereinkommen wird nur auf Investitionsmaßnahmen, die sich auf den Handel mit Waren beziehen (in diesem Übereinkommen „TRIMs'' genannt) angewandt.