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Norm
WTO-Abkommen - Schutzmaßnahmen
Fassungen
Art. 1 WTO-Abkommen - Schutzmaßnahmen
BGBl
Art. 1 WTO-Abkommen - Schutzmaßnahmen
Judikatur
Art. 1 WTO-Abkommen - Schutzmaßnahmen
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§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 01.01.1995 · idF
BGBl. Nr. 1/1995
Art. 1↗
RIS↗
Artikel 1
Allgemeine Bestimmung
Dieses Übereinkommen stellt Regeln für die Anwendung von Schutzmaßnahmen auf, die als Maßnahmen im Sinne des Artikels XIX des GATT 1994 verstanden werden.