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Fassungsvergleich zu EU-Beitrittsvertrag - Akte - Protokoll Nr. 10××

Änderungen zwischen den Fassungen

EU-Beitrittsvertrag - Akte - Protokoll Nr. 10 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.01.1995 · idF BGBl. Nr. 45/1995 Art. 1↗RIS↗
Im Rahmen der Europäischen Union gilt folgendes:
1. Die in der österreichischen Rechtsordnung enthaltenen und im Anhang zu diesem Protokoll aufgelisteten spezifisch österreichischen Ausdrücke der deutschen Sprache haben den gleichen Status und dürfen mit der gleichen Rechtswirkung verwendet werden wie die in Deutschland verwendeten entsprechenden Ausdrücke, die im Anhang aufgeführt sind.
2. In der deutschen Sprachfassung neuer Rechtsakte werden die im Anhang genannten spezifisch österreichischen Ausdrücke den in Deutschland verwendeten entsprechenden Ausdrücken in geeigneter Form hinzugefügt.