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Art. 1neu
Teil Eins: Ziele und Definitionen
KAPITEL I. ZIELE
Artikel 1
Ziele
a) die Entwicklung und Stärkung der internationalen Zusammenarbeit in allen Bereichen der Weltkakaowirtschaft zu fördern;
b) im Interesse aller Mitglieder zur Stabilisierung des Weltkakaomarktes beizutragen, insbesondere durch das Bemühen,
i) eine ausgewogene Entwicklung der Weltkakaowirtschaft herbeizuführen, indem die notwendigen Anpassungen in der Produktion erleichtert und der Verbrauch gefördert werden, um auf diese Weise mittel- und langfristig ein Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage sicherzustellen;
ii) eine ausreichende Versorgung zu angemessenen Preisen sicherzustellen, die für Produzenten und Verbraucher gleichermaßen tragbar ist;
c) die Ausweitung des internationalen Kakaohandels zu erleichtern;
d) die Funktionsweise der Weltkakaowirtschaft durch die Sammlung, Analyse und Verbreitung einschlägiger Statistiken und die Durchführung entsprechender Studien transparenter zu machen;
e) die wissenschaftliche Forschung und Entwicklung im Kakaobereich zu fördern;
f) ein geeignetes Forum zur Erörterung aller die Weltkakaowirtschaft betreffenden Fragen zu schaffen.