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Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und Albanien über die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und Albanien über die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.03.1996 · idF BGBl. Nr. 150/1996 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Die Vertragsparteien werden im Rahmen der im jeweiligen Staat geltenden Rechtsvorschriften ihre bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Unternehmen, Organisationen, Gesellschaften und Institutionen, im folgenden „Unternehmen“ genannt, beider Staaten erleichtern und fördern.