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Fassungsvergleich zu Warenaustauschabkommen zwischen Österreich und Pakistan - Kündigung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Warenaustauschabkommen zwischen Österreich und Pakistan - Kündigung 1
Art. 1neu
in Kraft ab 06.07.1996 · idF BGBl. Nr. 308/1996 Art. 1↗RIS↗
Das am 24. Dezember 1956 unterzeichnete Warenaustauschabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Islamischen Republik Pakistan wurde gemäß der vereinbarten Regelung durch Österreich mit Schreiben vom 5. Juni 1996 mit Wirkung zum 24. Dezember 1996 gekündigt.