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Fassungsvergleich zu Meistbegünstigung zwischen Österreich und Bolivien - Kündigung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Meistbegünstigung zwischen Österreich und Bolivien - Kündigung 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.11.1996 · idF BGBl. Nr. 583/1996 Art. 1↗RIS↗
Das am 1. Oktober 1953 unterzeichnete Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Republik Bolivien über Meistbegünstigung wurde gemäß seinem Artikel 4 durch Österreich mit Schreiben vom 3. Juli 1996 mit Wirkung zum 30. September 1997 gekündigt.