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Norm
Handelsabkommen zwischen Österreich und Costa Rica - Kündigung
Fassungen
Art. 1 Handelsabkommen zwischen Österreich und Costa Rica - Kündigung
BGBl
Art. 1 Handelsabkommen zwischen Österreich und Costa Rica - Kündigung
Judikatur
Art. 1 Handelsabkommen zwischen Österreich und Costa Rica - Kündigung
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 01.11.1996 · idF
BGBl. Nr. 585/1996
Art. 1↗
RIS↗
Das am 29. März 1960 unterzeichnete Handelsabkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Costa Rica wurde gemäß der vereinbarten Regelung durch Österreich mit Schreiben vom 25. Juni 1996 mit Wirkung zum 1. Oktober 1996 gekündigt.