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Fassungsvergleich zu WTO-Abkommen – Handel mit Dienstleistungen (5. Protokoll) – Kundmachung××

Änderungen zwischen den Fassungen

WTO-Abkommen – Handel mit Dienstleistungen (5. Protokoll) – Kundmachung 1
Art. 1neu
in Kraft ab 19.03.1999 · idF BGBl. III Nr. 62/1999 Art. 1↗RIS↗
Das Fünfte Protokoll zum Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (BGBl. III Nr. 61/1999) ist hinsichtlich der authentischen Textfassungen in französischer und spanischer Sprache dadurch kundzumachen, daß diese beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten zur Einsicht während der Amtsstunden aufliegen.