Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Übereinkommen (Nr. 81) über die Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen (Nr. 81) über die Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel 1
Art. 1neu
in Kraft ab 30.04.1950 · idF BGBl. Nr. 225/1949 Art. 1↗RIS↗
Teil I. - Die Arbeitsaufsicht im Gewerbe.
Artikel 1
Jedes Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation, für das dieses Übereinkommen in Kraft ist, hat eine Arbeitsaufsicht für die gewerblichen Betriebe zu unterhalten.