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Fassungsvergleich zu Arbeitslosenversicherung – Durchführung (BRD)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Arbeitslosenversicherung – Durchführung (BRD) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.10.1979 · idF BGBl. Nr. 393/1979 Art. 1↗RIS↗
Abschnitt I
(Zu Artikel 1 – Begriffsbestimmung)
1. Die in dieser Vereinbarung verwendeten Ausdrücke haben dieselbe Bedeutung wie im Abkommen.
2. Ein Berechtigter hat im Zweifel – etwa weil er in jedem Vertragsstaat eine Unterkunft hat – seinen gewöhnlichen Aufenthalt dort, wo er bei natürlicher Betrachtungsweise seinen Lebensmittelpunkt hat.