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Fassungsvergleich zu Übereinkommen (Nr. 141) über die Verbände ländlicher Arbeitskräfte und ihre Rolle in der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen (Nr. 141) über die Verbände ländlicher Arbeitskräfte und ihre Rolle in der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung 1
Art. 1neu
in Kraft ab 18.09.1979 · idF BGBl. Nr. 571/1980 Art. 1↗RIS↗
ARTIKEL 1
Dieses Übereinkommen gilt für alle Arten von Verbänden ländlicher Arbeitskräfte, einschließlich von Verbänden, die nicht auf ländliche Arbeitskräfte beschränkt sind, sie aber vertreten.