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Fassungsvergleich zu Geldstrafen- und Geldbußenverordnung des BMAA××

Änderungen zwischen den Fassungen

Geldstrafen- und Geldbußenverordnung des BMAA 1
Art. 1neu
in Kraft ab 12.03.1980 · idF BGBl. Nr. 100/1980 Art. 1↗RIS↗
Geldstrafen und Geldbußen, die nach § 92 Abs. 1 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 über Beamte aus dem Planstellenbereich des Bundesministeriums für Auswärtige Angelegenheiten verhängt worden sind, hat der Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten unter sinngemäßer Anwendung des § 23 Abs. 4 Gehaltsgesetz 1956, BGBl. Nr. 54, zur Linderung von Notlagen zu verwenden, in die Beamte des Planstellenbereiches unverschuldet geraten sind.