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Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit – Durchführung (Finnland)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit – Durchführung (Finnland) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.07.1987 · idF BGBl. Nr. 350/1987 Art. 1↗RIS↗
ABSCHNITT I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1
Begriffsbestimmungen
In dieser Vereinbarung werden die im Artikel 1 des Abkommens festgelegten Ausdrücke in derselben Bedeutung verwendet, die ihnen im genannten Artikel gegeben wird.