Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 1neu
1. Krankheit, Mutterschaft, Tuberkulose, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
1.
a) Krankheit,
b) Mutterschaft,
c) Tuberkulose,
d) Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten,
e) Körperersatzstücke und größere Hilfsmittel im allgemeinen:
Lokale Verwaltungsstelle des Gesundheitswesens, bei der die betreffende Person versichert ist.
2. Körperersatzstücke und größere Hilfsmittel bei Arbeitsunfällen:
Staatliche Unfallversicherungsanstalt (INAIL), Provinzialstellen.
a) Krankheit, Tuberkulose, Mutterschaft:
Staatliche Anstalt für soziale Vorsorge (INPS), Außenstellen;
b) Renten bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten:
Staatliche Unfallversicherungsanstalt (INAIL), Provinzialstellen.
2. Invalidität, Alter, Tod
a) Im allgemeinen (einschließlich bestimmter Gruppen von selbständigen Erwerbstätigen):
Staatliche Anstalt für soziale Vorsorge (INPS), Außenstellen;
b) bei Bühnenarbeitnehmern:
Staatliche Vorsorge und Fürsorgeeinrichtung für Bühnenarbeitnehmer (ENPALS), Rom;
c) bei leitenden Angestellten der gewerblichen Unternehmen:
Staatliche Vorsorgeanstalt für leitende Angestellte der gewerblichen Unternehmen (INPDAI), Rom;
d) bei Journalisten:
Staatliche Vorsorgeanstalt für italienische Journalisten
„G. Amendola'', Rom.
3. Sterbegeld
Staatliche Anstalt für soziale Vorsorge (INPS), Außenstellen; Staatliche Unfallversicherungsanstalt (INAIL), Provinzialstellen.
4. Arbeitslosigkeit
a) Im allgemeinen:
Staatliche Anstalt für soziale Vorsorge (INPS), Außenstellen;
b) bei Journalisten:
Staatliche Vorsorgeanstalt für italienische Journalisten
„G. Amendola'', Rom.
5. Familienbeihilfen
a) Wie in Ziffer 4.
b) Wie in Ziffer 4.
Der geltende Wortlaut wird durch folgenden ersetzt:
1. Krankheit, Mutterschaft, Tuberkulose
a) Die für das Gebiet zuständige lokale Verwaltungsstelle für Gesundheitswesen;
b) Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten: die Außenstellen der INAIL: für Körperersatzstücke und größere Hilfsmittel.
a) Staatliche Anstalt für Sozialvorsorge, Außenstellen: für Krankheit, Mutterschaft und Tuberkulose;
b) Staatliche Unfallversicherungsanstalt, Provinzialstellen: für Renten oder Pensionen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
2. Invalidität, Alter, Tod
Siehe Ziffer 2 in Anhang 2. 3. Sterbegeld
Siehe Ziffer 3 in Anhang 2. 4. Arbeitslosigkeit
Siehe Ziffer 4 in Anhang 2. 5. Familienleistungen
Siehe Ziffer 5 in Anhang 2.
Der geltende Wortlaut der Ziffer 1 wird durch folgenden ersetzt:
1. Krankheit, Tuberkulose, Mutterschaft, Arbeitsunfälle
a) Krankheit, Mutterschaft, Tuberkulose
Staatliche Anstalt für Sozialvorsorge (INPS), Generaldirektion, Rom;
b) Körperersatzstücke und größere Hilfsmittel sowie Geldleistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Staatliche Unfallversicherungsanstalt (INAIL), Generaldirektion, Rom.
Der geltende Wortlaut wird durch folgenden ersetzt:
2. Bei Anwendung des Artikels 12 Absatz 1, des Artikels 14 Absätze 2 und 3, des Artikels 22 Absatz 1 und des Artikels 34 Absatz 1:
die für das Gebiet zuständige lokale Verwaltungsstelle des Gesundheitswesens.
4. Bei Anwendung des Artikels 63 Absatz 1:
die für das Gebiet zuständige lokale Verwaltungsstelle des Gesundheitswesens.
7. Bei Anwendung des Artikels 87 Absatz 2:
Krankheit, Mutterschaft, Tuberkulose Gesundheitsministerium, Rom;
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Staatliche Unfallversicherungsanstalt (INAIL), Rom.