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Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit (Zusatzvereinbarung)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit (Zusatzvereinbarung) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 13.07.1996 · idF BGBl. Nr. 333/1996 Art. 1↗RIS↗
Artikel I
Die dem Bundesgesetz über die Regelung der Beziehungen im Bereich der Sozialen Sicherheit im Verhältnis zur Provinz Quebec, BGBl. Nr. 551/1993, angeschlossene Vereinbarung wird durch die in der Anlage angeschlossene Zusatzvereinbarung geändert. Diese Änderungen treten mit dem im Artikel II der in der Anlage angeschlossenen Zusatzvereinbarung genannten Zeitpunkt in Kraft.