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Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit – Durchführung (Kroatien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit – Durchführung (Kroatien) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.10.1998 · idF BGBl. III Nr. 163/1998 Art. 1↗RIS↗
Abschnitt I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1
Begriffsbestimmungen
In dieser Vereinbarung werden die in Artikel 1 des Abkommens festgelegten Ausdrücke in derselben Bedeutung verwendet, die ihnen im genannten Artikel gegeben wird.