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Fassungsvergleich zu Abkommen über ihre Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung (Ägypten)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über ihre Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung (Ägypten) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 11.09.1973 · idF BGBl. Nr. 435/1973 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Die Vertragsstaaten werden die direkte Zusammenarbeit zwischen den Bildungs- und Forschungsinstitutionen beider Länder auf den Gebieten der Wissenschaft und Forschung, des Hochschul-, des allgemeinbildenden sowie des berufsbildenden Schulwesens, der Literatur und Kunst, der kulturellen Information und des öffentlichen Gesundheitswesens fördern.
Schlagworte
Bildungsinstitution, Hochschulwesen