Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 1aufgehoben
Dem Verband der schulerhaltenden Wiener evangelischen Pfarrgemeinden A. B. (Schulgemeinde) mit dem Sitz in 1050 Wien V., Hamburgerstraße 3/II, kommt gemäß § 4 Abs. 1 des zitierten Bundesgesetzes ab 29.Jänner 1975 Rechtspersönlichkeit des öffentlichen Rechtes zu.
Anmerkung