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Fassungsvergleich zu Kultur, Erziehung, Wissenschaft - Zusammenarbeit (Indonesien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Kultur, Erziehung, Wissenschaft - Zusammenarbeit (Indonesien) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 25.06.1976 · idF BGBl. Nr. 271/1976 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Die Vertragsstaaten unterstützen die Entwicklung der Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wissenschaft und Forschung, des Schul- und Hochschulwesens, der Kultur und Kunst, des Rundfunks und Fernsehens sowie der Erwachsenenbildung, der außerschulischen Jugenderziehung und des Sports.