Rechtstracker.at
Norm
Abkommen über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit (Spanien)
Fassungen
Art. 1 Abkommen über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit (Spanien)
BGBl
Art. 1 Abkommen über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit (Spanien)
Judikatur
Art. 1 Abkommen über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit (Spanien)
Art. 1 Abkommen über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit (Spanien)
Fassungsvergleich zu
Abkommen über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit (Spanien)
×
alle §§
Art. 1
×
‹
›
Änderungen zwischen den Fassungen
▾
Abkommen über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit (Spanien)
alle schließen
1
§ 0↗
RIS↗
▾
Art. 1
neu
in Kraft ab 25.09.1976 · idF
BGBl. Nr. 480/1976
Art. 1↗
RIS↗
Artikel 1
Die Vertragsstaaten unterstützen die direkte Zusammenarbeit zwischen den wissenschaftlichen Institutionen beider Länder auf den Gebieten der Forschung und der Lehre.