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Fassungsvergleich zu Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft (Ungarn)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft (Ungarn) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 13.11.1977 · idF BGBl. Nr. 519/1977 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Die Vertragsstaaten unterstützen die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft, der Kunst, der schulischen und außerschulischen Erziehung, der Massenmedien, der Erwachsenenbildung und des Sports im Rahmen der entsprechenden Bestimmungen dieses Abkommens.