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Fassungsvergleich zu Privatschule – „Arabische Schule“××

Änderungen zwischen den Fassungen

Privatschule – „Arabische Schule“ (aufgehoben) 1
Art. 1aufgehoben
in Kraft 08.09.1984 – 31.08.2018 · idF BGBl. Nr. 345/1984 Art. 1↗RIS↗
Die nach ausländischem Lehrplan geführte Privatschule „Arabische Schule“ in Wien wird zur Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht durch Kinder nichtösterreichischer Staatsbürgerschaft als geeignet anerkannt.