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Fassungsvergleich zu Rechtsstellung einer Gemeinde der Evangelischen Kirche××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rechtsstellung einer Gemeinde der Evangelischen Kirche 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.08.1985 · idF BGBl. Nr. 314/1985 Art. 1↗RIS↗
Der Evangelischen Tochtergemeinde A.B. Murau mit dem Amtssitz in 8850 Murau, Raffaltplatz 3, kommt gemäß § 4 Abs. 1 des zitierten Bundesgesetzes ab 4. März 1985 Rechtspersönlichkeit des öffentlichen Rechts zu.