Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 1neu
Der Evangelischen Tochtergemeinde A.B. Murau mit dem Amtssitz in 8850 Murau, Raffaltplatz 3, kommt gemäß § 4 Abs. 1 des zitierten Bundesgesetzes ab 4. März 1985 Rechtspersönlichkeit des öffentlichen Rechts zu.