Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 1neu
ABSCHNITT 1
Die Aktion wird durch konzertierte Maßnahmen gemäß Anhang I durchgeführt.
Der Gesamtwert der von den Unterzeichnern bereits getätigten Investitionen, deren optimale Nutzung eines der Hauptziele dieser Aktion ist, wird auf ein Mehrfaches von zehn Millionen Europäische Rechnungseinheiten in Preisen von 1979 geschätzt.
Die Unterzeichner werden ihr möglichstes tun, um die erforderlichen Mittel gemäß ihren innerstaatlichen Finanzierungsverfahren bereitzustellen. Diese Mittel umfassen auch die für das reibungslose Funktionieren des in Anhang I genannten Ausschusses – nachstehend „Koordinierungsausschuß“ genannt – erforderlichen Mittel.